Seit 01.01.2005 gilt das Alterseinkünftegesetz - und mit ihm wurde das 3-Schichten-Modell
als neuer Altersvorsorgebegriff eingeführt (siehe Grafik).Das bisherige 3-Säulen-Modell ist damit Geschichte.
Hintergrund: Weil die Kinderzahl sinkt und die Menschen älter werden, müssen immer weniger Erwerbstätige zunehmend mehr Rentner finanzieren. Folge: Die gesetzliche Rente allein kann künftig keine ausreichende Versorgungsbasis mehr sichern (Tabelle). Vielmehr ist eine stärkere Betonung privater und betrieblicher Altersvorsorge nötig. Für den Einzelnen bedeutet das 3-Schichten-Modell mehr Eigenverantwortung. Umgekehrt ergeben sich jedoch auch größere Freiräume, um die Altersvorsorge nach den eigenen Wünschen und mit staatlicher Unterstützung zu gestalten.
Die Grundabsicherung setzt sich jetzt aus der gesetzlichen Rente und der neuen privaten Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, zusammen.
Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge bauen darauf auf und bilden die zweite Schicht. Wichtig: Der Staat beteiligt sich an Beiträgen zu Vorsorgeprodukten der ersten beiden Schichten mit Zulagen und Steuervorteilen.Die Rentenzahlungen müssen im Gegenzug voll versteuert werden (Prinzip der nachgelagerten Besteuerung). In der Regel sind jedoch die Steuersätze im Alter niedriger. Außerdem werden die Produkte bei der Bedürftigkeitsprüfung für Arbeitslosengeld II nicht herangezogen.
Die dritte Schicht schließlich besteht aus sonstigen Vorsorgemöglichkeiten, wie etwa fondsgebundenen privaten Renten- und Lebensversicherungen. Die Einzahlungen werden zwar nicht staatlich gefördert. Dafür gelten jedoch für die Auszahlungen im Alter günstige Steuerregeln. Zudem können die Produkte in Sachen Flexibilität punkten
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