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Die neue Rente

Veränderte Vorsorgewelt

Seit 01.01.2005 gilt das Alterseinkünftegesetz - und mit ihm wurde das 3-Schichten-Modell Dreischichtenmodellals neuer Altersvorsorgebegriff eingeführt (siehe Grafik).Das bisherige 3-Säulen-Modell ist damit Geschichte. Hintergrund: Weil die Kinderzahl sinkt und die Menschen älter werden, müssen immer weniger Erwerbstätige zunehmend mehr Rentner finanzieren. Folge: Die gesetzliche Rente allein kann künftig keine ausreichende Versorgungsbasis mehr sichern (Tabelle). Vielmehr ist eine stärkere Betonung privater und betrieblicher Altersvorsorge nötig. Für den Einzelnen bedeutet das 3-Schichten-Modell mehr Eigenverantwortung. Umgekehrt ergeben sich jedoch auch größere Freiräume, um die Altersvorsorge nach den eigenen Wünschen und mit staatlicher Unterstützung zu gestalten. Die Grundabsicherung setzt sich jetzt aus der gesetzlichen Rente und der neuen privaten Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, zusammen. Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge bauen darauf auf und bilden die zweite Schicht. Wichtig: Der Staat beteiligt sich an Beiträgen zu Vorsorgeprodukten der ersten beiden Schichten mit Zulagen und Steuervorteilen.Die Rentenzahlungen müssen im Gegenzug voll versteuert werden (Prinzip der nachgelagerten Besteuerung). In der Regel sind jedoch die Steuersätze im Alter niedriger. Außerdem werden die Produkte bei der Bedürftigkeitsprüfung für Arbeitslosengeld II nicht herangezogen. Die dritte Schicht schließlich besteht aus sonstigen Vorsorgemöglichkeiten, wie etwa fondsgebundenen privaten Renten- und Lebensversicherungen. Die Einzahlungen werden zwar nicht staatlich gefördert. Dafür gelten jedoch für die Auszahlungen im Alter günstige Steuerregeln. Zudem können die Produkte in Sachen Flexibilität punkten

 

Finanzielle Einbußen für künftige Rentner

Praktisch jedem Erwerbstätigen droht im Alter eine Einkommenslücke. So ist etwa ein Durchschnitts- verdiener, der 2025 mit 65 Jahren in den Ruhestand eintritt, mit einer Rentenlücke von 417 Euro pro Monat konfrontiert (Versorgungsziel 70 Prozent des letzten Nettogehalts; entspricht Rentenniveau der derzeitigen Rentnergeneration).

Jahr des Rentenbeginns

2005

2015

2025

2035

2045

Geringverdiener Jahresbrutto 20 000 Euro

Versorgungslücke (Ziel 64%1)

0

115

258

343

436

Versorgungslücke (Ziel 100%1)

399

600

843

994

1203

Durchschnittsverdiener Jahresbrutto 30 000 Euro

Versorgungslücke (Ziel 70%1)

0

179

417

586

745

Versorgungslücke (Ziel 100%1)

456

736

1089

1348

1639

Gutverdiener Jahresbrutto 60 000 Euro

Versorgungslücke (Ziel 70%1)

0

325

850

1213

1574

Versorgungslücke (Ziel 100%1)

897

1343

2098

2633

3552

Angaben in Euro; 1)des letzten Nettogehalts; Annahmen: Inflation von 1,5% berücksichtigt; alle Fälle basieren auf 45 Beitragsjahren sowie einem Rentenzugang mit 65 Jahren unterstellte Lohnsteigerung bis 2009 um 1,2% p.a. (entsprechend dem Rentenmodell der Rürup-Kommission); Rentensteigerung von 0,8% p.a.

Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge