Bereits seit 2002 gibt es die Riester-Rente. Der Anleger kann zwischen zertifizierten Rentenversicherungen, Fonds- oder Banksparplänen wählen. Immer gilt, dass die eingezahlten Beiträge garantiert sind. Die staatliche Riester-Förderung besteht aus zwei Teilen: Zum einen gibt es direkte Zulagen. Zum anderen sind Beiträge als Sonderausgaben absetzbar. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, ergibt sich eine zusätzliche Erstattung. Riester-Sparen lohnt sich insbesondere für Familien mit Kindern und verhältnismäßig geringem Einkommen. Kinderlose und Besserverdiener können ebenfalls profitieren.
In den Genuss der Förderung kommen gesetzlich Rentenversicherte und Beamte. Ist nur ein Ehegatte förderberechtigt, kann auch der Partner mit einem separaten Vertrag, sogar ohne Eigenbeitrag, „riestern“. Durch das Alterseinkünftegesetz wurden die oft kritisierten komplizierten Bedingungen für einen Riester-Vertrag vereinfacht.
Riester-Rente |
| Texte zum Thema Riester-Rente in Kooperation mit www.versicherung.net. |