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Fondsgebundene Versicherungen

Die private fondsgebundene Rentenversicherung ist eine kapitalgedeckte Versicherung bei denen die Anlagebeträge in Investmentfonds eingezahlt werden und bei der ein Anspruch auf eine lebenslange Rente erworben wird. Bei der Variante mit Kapitalwahlrecht wird dem Kunden zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt (häufig zum Eintritt in den Ruhestand) die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einem einmaligen Geldbetrag, der Kapitalabfindung, eingeräumt. Die Rentenzahlungen unterliegen dabei nur mit dem niedrigen Ertragsanteil (Alter 65 = 18%) der Steuerlast. Die Kapitalauszahlung ist nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn der Begünstigte mindestens 60 Jahre alt ist. Der Versicherungsnehmer hat die Wahl zwischen der Rentenversicherung mit aufgeschobenen Leistungen, bei der die Beiträge über einen längeren Zeitraum angespart werden und einer Sofortrente, bei der eine größere Geldsumme auf einen Schlag eingezahlt wird. Die Leistungen aus Fondspolicen hängen stark von den Entwicklungen der Wertpapiermärkte ab. Bei einer sehr guten Entwicklung der Märkte kann mit außergewöhnlich hohen Erträgen gerechnet werden. Dem gegenüber sind aber auch Verluste möglich. Bei der fondsgebundenen Rentenversich-erung kann der Kunde mit bestimmen, wie sein Geld angelegt wird. Auch während der Lauf-zeit ist es möglich, die Anlagestrategie zu ändern, je nach persönlicher Risikoneigung. Gute Versicherungsgesellschaften bieten eine ganze Palette unterschiedlicher, qualitativ hochwertiger Investmentfonds an, zwischen denen der Anleger wählen kann. Für risikoscheue Anleger bieten sich fondsgebundene Versicherungen an, die vom Versicherungsunternehmen mit zusätzlichen Garantien ausgestattet sind.

Fondsgebundene Rentenversicherung

 
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